Finanzen
Zunächst ein Richtwert, um Ihnen eine Vorstellung von den Groeßenordnung zu geben: Fuer eine Anlage mit 1 kWpeak werden ca. 5,5 bis 6,5 m² PV-Module benoetigt. Bei Dünnfilmtechnik wird eine Flaeche von 12 bis 16 m² pro kWpeak benoetigt.
Wir planen maßgeschneiderte Anlagen für einen nachhaltigen und optimalen Sonnenstrom-Ertrag. Nutzen ihre vorhandene Flaeche optimal aus. Haben auch perfekte Loesungen für Fassaden, Flachdaecher und Balkone fuer Sie.
Dies bedingt natuerlich einer Modulvielfalt von Axitec bis ZN-Shine, Poly- oder Monokristalliner Technik, sowie Duennfilmtechnik. Ebenso bei den Wechselrichtern, auch hier gibt es viele Moeglichkeiten.
Wir planen Ihnen die optimale und kostenoptimierte Anlage für einen jahrelangen Sonnenstrom-Ertrag.
Foerdermoeglichkeiten im Jahr 2016
Wohnbaufoerderung der NOE Landesregierung:
Nach Beschluss am 07. Dezember 2010 der NOE Landesregierung und Schreiben 08.12.2010 vom Buero Landeshauptmann Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka ist die Foerderung bei Photovoltaik-Anlagen nur mehr über die Althaussanierung (Zinsenzuschuss bei Darlehen) bz. Wohnbauförderung moeglich. Basis ist ein Energieausweis und eine Mindestgröße von 2,0 kWp
Gefoerdert werden Photovoltaik-Anlagen (egal wie groß) fuer Ein– und Mehrfamilienhaeuser.
Die Regelung für Zwei- oder Mehrfamilienhaeuser, es kann jede Wohneinheit die Foerderung in Anspruch nehmen, welche einen eigenen Strom-Bezugszaehler vom Energieversorger haben.
Foerderungen der einzelnen Bundeslaender
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich |
Oberösterreich | Salzburg | Steiermark |
Tirol | Vorarlberg | Wien |
Foerderung durch (Bund) Klimafond: bei Anlagen bis 5 kWp:
Diese Foerderung wird es vermutlich wieder vom Maerz bis Dezember 2015 für private Wohnungs- und Wohnhausbesitzer, sowie fuer Betriebe und Gemeinden, wenn ein eigener Bezugszaehler vorhanden ist!
Sie betraegt 275,– und 375,– Euro bei Gebaeudeintegration Euro pro kWp jedoch max. 5 kWp mit einer Gesamtsumme 1.375,– bis 1.875,– Euro. Diese Foerderung ist nicht mit einer jeweiligen Landesfoerderung kombinierbar. Foerderhoehe ist ein Fixbetrag, egal was die Anlage kostet!
Sie betraegt 275,– und 375,– Euro bei Aufdachanlagen bzw. Indachanlagen jedoch von mind. 5 kWp bis max. 30 kWp Diese Foerderung ist nicht Sie ist nicht mit einer jeweiligen Landesfoerderung kombinierbar. Foerderhoehe ist ein Fixbetrag, egal was die Anlage kostet!
Einspeisetarife Oekostromverordnung:
13 Jahre Einspeisetarif (mit Voll- oder Ueberschusseinspeisung)
Einspeistarife gebaeudeintegriert: | 5-200 kWp | 8,24 Cent/kWh inkl. 375 Euro Investfoerderung/kWp, oder 18,00 Cent bei Netzparitaetstarif |
Anlage auf Gebaeude | 5-200 kWp | 8,24 Cent/kWp inkl. 375 Euro Investverfoerderung/kWp |
Einspeistarife bei Freiflaechen: | keine Foerderung moeglich | |
Es sind auch beide Foerderungen auf einem Objekt moeglich, diese muessen aber als zwei getrennte Anlagen gefuehrt werden. Das heißt, erste Anlage Investfoerderung, zweite Anlage Tariffoerderung — beide Anlagen haben einen eigenen Zaehlpunkt (Zaehler für Einspeisung), aber einen gemeinsamen Oekostrombescheid.
Auch Erweiterungen von bestehenden 5 kWp Tarifgefoerderten Anlagen sind moeglich, hier bleibt die bestehende Anlage in der alten Einspeiseregelung und die Erweiterung wird mit der neuen Tarifregelung abgerechnet (Mit Errechnung eines Mischtarifes).
Das heißt aber auch, wenn man eine der zwei Foerderungen vom Bund zusaetzlich in Anspruch nehmen will, braucht man dazu eine bewilligte Erweiterung der Oekostromanlage von der jeweiligen Landesregierung.
Die Tariffoerderung ist im neuen Oekostrom (2016) wieder gedeckelt, es gibt aber ein weiteres Bugdet fuer Netzparitaetstarif mit 18,00 Cent/kWh gelieferten Oekostrom.
Information unter +43 (0) 664 39 36 330 oder [email protected] jederzeit moeglich.
Downloads:
Fördertarife 2012 (PDF)Preisvergleich 10, 15, 20 kWp (PDF)
Preisvergleich 3, 4, 5 kWp (PDF)
Tarifförderung Österreich (PDF)